Daten zum Aufenthalt im Hotel Waldnaabtal

Daten zum Gast

Begleitender Ehepartner / Kinder

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Die Daten werden auf Grund des Gesetzes über das Meldewesen (MeldeG) erhoben: Bayern Art. 23 und 24 und NRW § 26, 27 und 19. Die Ausweispflicht für ausländische Gäste ergibt sich aus Art. 23 Abs. 3 MeldeG. Bayern und § 37 MeldeG. NRW.